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Krise steigert Kritik an Minijobs

Bundesverband

Corona-Pandemie ließ viele geringfügig Beschäftigte ohne Perspektive zurück

Wer mit einem sogenannten Minijob in der Gastronomie arbeitete, stand nach den coronabedingten Schließungen vor dem finanziellen Aus. Foto: Ralph Peters / Imago Pictures

Gelingt es uns, die Lasten der Pandemie solidarisch zu verteilen? Die unabhängige Wissenschaftsakademie Leopoldina kommt zu dem Schluss, dass die sozialen Sicherungssysteme unter anderem geringfügig Beschäftigten nur unzureichend Schutz bieten. Die Expert*innen regen daher an, das Instrument der Minijobs abzuschaffen. Der SoVD befürwortet das bereits seit Langem und strebt eine generelle Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro an.

Über eine halbe Million sogenannter Minijobs fielen laut Bundesagentur für Arbeit der Pandemie zum Opfer. Die meisten Menschen, die dadurch ihre Arbeit verloren, waren in der Gastronomie beschäftigt. Ihre eingeschränkte staatliche Absicherung trat mit der Corona-Krise besonders deutlich zutage. Denn dadurch, dass geringfügig Beschäftigte („450-Euro-Jobs“) nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, erhalten sie auch kein Arbeitslosengeld. Hinzu kommt ein weiteres Problem: Betriebe können aus dem gleichen Grund für Minijobber*innen kein Kurzarbeitergeld beantragen.

Minijobs für Beschäftigte oftmals eine Sackgasse

Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Tourismus mussten ihren Betrieb infolge der Schließungen („Lockdown“) entweder ganz oder teilweise einstellen. Dadurch büßten vor allem Rentner*innen, Studierende und Frauen von einem Tag auf den anderen ihr dringend benötigtes zusätzliches Einkommen ein.

Keine Beiträge zur Sozialversicherung, schlechte Arbeitsbedingungen – Kritik an den Minijobs gab es bereits vor dem Ausbruch des Coronavirus. Die oftmals gepriesene „Brückenfunktion“ für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit jedenfalls erfüllt diese Beschäftigungsform nicht. Anstatt langfristig den Einstieg in eine umfangreichere Tätigkeit zu schaffen, blieben Menschen oftmals in der geringfügigen Beschäftigung hängen.

Leopoldina spricht sich für Reform bei Minijobs aus

Zu diesem Schluss kommt auch die Nationale Akademie der Wissenschaften. In ihrer Untersuchung macht die Leopoldina zudem darauf aufmerksam, dass Minijobs zum Teil sogar sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse verdrängen.

Um das Problem in den Griff zu bekommen, erwägen die Wissenschaftler*innen verschiedene Reformoptionen. Eine davon wäre, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Form von Minijobs langfristig ganz abzuschaffen oder  zumindest deutlich einzuschränken. Im letzteren Fall schlägt die Leopoldina die Rückführung auf einen niedrigeren Maximalverdienst vor. Dieser könnte anstelle der bisherigen 450 Euro dann bei 100 Euro im Monat liegen. Auch sei eine Beschränkung des Zugangs nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen möglich, zum Beispiel für Studierende und Rentner*innen.

SoVD fordert generelle Sozialversicherungspflicht

Für den SoVD spielt bei der Diskussion um Beschäftigungsformen auch das Thema Altersarmut eine entscheidende Rolle. Das machte Verbandspräsident Adolf Bauer noch einmal sehr deutlich: „Minijobs führen zu Minirenten und das gilt es zu verhindern. Wir brauchen eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro.“

Aus Sicht des Sozialverbandes würde das nicht nur den Minijobbenden selbst helfen, sondern auch all den Arbeitgeber*innen, die in erster Linie auf sozialversicherungspflichtige Jobs setzen. Geringfügige Beschäftigung verzerre letztlich den Wettbewerb und benachteilige Unternehmen, die auf klassische Beschäftigungsformen und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben setzen, so Adolf Bauer.

Fast vier Millionen Frauen geringfügig beschäftigt

Dringenden Handlungsbedarf sieht auch SoVD-Bundesfrauensprecherin Jutta König: „Der überwiegende Anteil der Minijobbenden ist weiblich. Im gewerblichen Bereich sind 3.905.806 Frauen in Minijobs beschäftigt. Das Risiko für Altersarmut ist hier besonders hoch. Es wird Zeit, dass die Politik akzeptiert, dass die Brücke zum ersten Arbeitsmarkt durchweg nicht geglückt ist.“

Kurzfristige Hilfen in Zeiten der Pandemie

Mit Blick auf die Krise der letzten Monate muss die Bundesregierung so schnell wie möglich handeln. Die Situation, dass Menschen ohne jede Absicherung allein gelassen werden, darf sich auf keinen Fall wiederholen. Der SoVD spricht sich daher für eine Lösung aus, die dafür sorgt, dass Minijobber*innen – sollte es erneut zu einem Lockdown kommen – entweder durch eine Sonderregelung auch vom Kurzarbeitergeld profitieren oder ihnen ähnlich wie bei Selbstständigen eine staatliche Hilfe zugutekommt.

Mehr Informationen zu den Positionen des SoVD finden Sie auch online unter: www.sovd.de/sozialpolitik/arbeitsmarkt