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6. Armuts- und Reichstumsbericht

Landesverband

Stellungnahme zum Berichtsentwurf "Lebenslagen in Deutschland" - Der Sechste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

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Der SoVD begrüßt ausdrücklich, dass die im Jahr 1999 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Armutsund Reichtumsberichterstattung mit dem vorliegenden Berichtsentwurf fortgesetzt wird. Eine regelmäßige Armutsund Reichtumsberichterstattung auf nationaler Ebene war und ist eine zentrale Forderung des SoVD. Ziel der Armutsund Reichtumsberichterstattung muss sein, die unterschiedlichen Lebenslagen von Armut und Reichtum schonungslos offen zu legen und die getroffenen politischen Maßnahmen kritisch zu hinterfragen, um damit als Grundlage für Lösungsansätze zur Überwindung der wachsenden Kluft zwischen Arm und Reich dienen zu können. Damit die Bundesregierung rechtzeitig politische Maßnahmen in der laufenden Legislaturperiode auf den Weg bringen kann, regt der SoVD an, den Armutsund Reichtumsbericht (ARB) künftig deutlich früher zu veröffentlichen.

Positiv merken wir an, dass im vorliegenden Berichtsentwurf erste Untersuchungen zu den Auswirkungen der CoronaPandemie eingeflossen sind. Es gilt, den Erkenntnisgewinn hier in künftiger Forschung weiter auszubauen und politische Handlungserfordernisse zu eruieren. Jedoch sind nach wie vor Untersuchungen von Reichtum und privilegierten Lebenslagen im Vergleich Studien zum Thema Armut unterrepräsentiert. Nachdem im 5.Armutsund Reichtumsbericht zum ersten Mal Hochvermögende in Deutschland näher untersucht worden sind, die Ergebnisse aber nicht repräsentativ waren, sollte mit vorliegendem Bericht ein Befragungsprojekt des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung gefördert werden, welches verallgemeinerbare Daten liefert. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nur solche Haushalte/Personen befragt wurden, die Unternehmensanteile halten. Es ist daher 

davon auszugehen, dass Reichtum weiterhin unterschätzt wird. Der Berichtsentwurf lässt dennoch insgesamt erkennen, dass der private Reichtum in Deutschland für einige wenige Menschen gewachsen ist.

Positiv hervorzuheben ist, dass der Armutsund Reichtumsbericht erstmals sowohl subjektive Wahrnehmungen und Sichtweisen auf Armut, Reichtum und soziale Mobilität qualitativ auswertet, als auch einzelne Lebenslagen genauer in den Blick nimmt. Neben der Beschäftigung mit der Frage der Altersarmut, wird auch das Thema Kinderarmut bzw. Kindergrundsicherung im 6. ARB nur am Rande behandelt – und das, obwohl sich z.B. Ende vergangenen Jahres die Arbeitsund Sozialministerkonferenz erneut für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen hatte.

Der 6. ARB zeigt, dass die Schere zwischen arm und reich immer größer wird. Die Beschäftigung im Niedriglohnbereich ist nach wie vor alarmierend hoch und damit auch die Ungleichverteilung der Einkommen. Seit den 1980er Jahren ist der Anteil der Personen in der untersten und obersten sozialen Lage kontinuierlich gewachsen. Personen ohne Erwerbseinkommen und mit niedrigem Bildungsabschluss profitieren von Wohlstandszuwächsen unterdurchschnittlich. Langzeitarbeitslosen gelingt der Weg in den 1.Arbeitsmarkt immer seltener. Die Herkunft und der Bildungsabschluss der Eltern entscheiden nach wie vor darüber, wie die Zukunft und die Einkommenssituation der nachwachsenden Generation aussehen wird. Nach Erkenntnis und Einschätzung des SoVD sind vulnerable und benachteiligte Personengruppen stärker von den negativen Auswirkungen der Pandemie betroffen. Die Spaltung unserer Gesellschaft, die in den früheren Armutsund Reichtumsberichten bereits festgestellt wurde, ist also auch nach dem vorliegenden Berichtsentwurf weiterhin vorhanden – vor allem nimmt die Sorge in der Gesellschaft zu, so zeigen Befragungen im ARB, dass die Spaltung (insbesondere während der Pandemie) weiter wächst.

Der SoVD regt dringend an, die im Armutsund Reichtumsbericht vorgestellten politischen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und soziale Nachhaltigkeit hin zu untersuchen. Das gilt in besonderem Maß auch für die die jüngst getroffenen Regelungen für Armutsbetroffene während der CoronaPandemie. Der SoVD ist überzeugt, dass es mit den politischen Maßnahmen entgegen der Annahme der Bundesregierung nicht gelingen konnte, soziale Verwerfungen zu verhindern – diese haben sich aus Sicht des SoVD weiter verschärft. Hierfür müssen alle zentralen wissenschaftlichen Erkenntnisse von der Bundesregierung auch im Bericht veröffentlicht werden, um darauf aufbauend die Rahmenbedingungen für eine inklusive Gesellschaft stets fortentwickeln zu können.

Die gesetzlichen Einschnitte in fast allen Bereichen unserer sozialen Sicherungssysteme haben in den vergangenen Jahrzehnten zu erheblichen Leistungskürzungen geführt. In Krisen verschärft sich die existenzielle Not von einkommensschwachen Personengruppen empfindlich. Ungeachtet dessen wird im Berichtsentwurf nicht beleuchtet, welche Auswirkungen die Mindestsicherungssysteme und ihre Leistungen oder auch fehlende Inanspruchnahme solcher Leistungen (vor allem im SGB XIIBereich) sowie der Sozialabbau der vergangenen Jahre auf die soziale Lage in Deutschland hatte. Infolge einer umfassenden Sparpolitik wurden den öffentlichen Haushalten nach und nach in verschiedenen Stufen finanzielle Ressourcen in erheblicher Höhe entzogen. Nach Auffassung des SoVD liegt die wesentliche Ursache für die hohe Armutsrisikoquote in dem massiven Sozialabbau der vergangenen Jahre, der für viele Menschen in unserem Land zu einer bitteren persönlichen Erfahrung geworden ist und kann nicht allein mit den Neuzugängen von geflüchteten Menschen begründet werden, die überproportional häufig im Niedriglohnsektor oder erwerbslos seien.

Die zunehmende Entsolidarisierung durch Privatisierung sozialer Risiken verschärft Armut und treibt die Spaltung unserer Gesellschaft voran. Deshalb ist es unverzichtbar, den sozialstaatlichen Konsens in unserer Gesellschaft zu erneuern und zu festigen. Der SoVD fordert die Bundesregierung auf, aus den alarmierenden Erkenntnissen konkrete Maßnahmen abzuleiten, mit denen sie der Spaltung der Gesellschaft entgegenwirken kann. Zur Armutsbekämpfung hat sie sich auch mit der Unterzeichnung der UN Agenda 2030 verpflichtet. Sie ist nun als Mitglied der Trioratspräsidentschaft mit Portugal und Slowenien auch beim EUSozialgipfel Anfang Mai 2021 in Porto am Zug.Als ambitionierte Vorreiterin sollte sie den von der EUKommission vorgelegten Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte mit seinem festgelegten Ziel, die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen europaweit um mindestens 15 Millionen zu senken, in Deutschland umsetzen und eine engagierte nationale Zielgröße zur Armutsreduktion festlegen.

Fortsetzung mit Einschätzungen zu einzelnen Politikfeldern im PDF

Komplette Stellungnahme zum Download